Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.
 

Rezension zu

 
Der Neunkircher Fechtsport nach dem zweiten Weltkrieg - Rolf Reitz
Fechtsport in Neunkirchen von Rolf Reitz und Jürgen Kelm. Die Fechtabteilung
des SV Neunkirchen ist einer der drei Gründervereine des Saarländischen ...

Die Hompage  

http://www.rolf-reitz.de/archiv.php

weist im Impressum als  verantwortlichen  Inhaber dieser Anschrift  Rolf Reitz aus. Für das Konzept, Design und die  technische Umsetzung und die technische Umsetzung der Webseiten wird als haftend Joachim Göddel, Fraulauterner Str.21, 66773 Schwalbach benannt.

(Zitat des Impressum)

"Inhaltlich Verantwortlich:

Rolf Reitz
Fasanenweg 7
66538 Neunkirchen - Saar

 

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung gemäß Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG):
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen.

Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote, erforderlich ist.

Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.

Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen Emails nur zu, sofern Sie uns Ihre Emailadresse zur Verfügung stellen.


Konzept, Design & technische Umsetzung:

WEB4SAAR - Mediendesign
Joachim Göddel
Fraulauterner Str. 21
66773 Schwalbach"

Die veröffentlichte Homepage umfasst  am 23. August 2012 die folgenden Menues: http://www.rolf-reitz.de/rudi-reitz.php, http://www.rolf-reitz.de/deutsche-meisterschaft-1968.phphttp://www.rolf-reitz.de/rolf-reitz.php, http://www.rolf-reitz.de/archiv.php und http://www.rolf-reitz.de/links.php. Das Menue "http://www.rolf-reitz.de/archiv.php" beinhaltet die folgenden PDF-Seiten: Weltfechtverband FIE, Der Fechterbund Saar, Die Präsidenten des Saarländischen Fechtsports, Neunkircher Fechtsport, Saarlandmeisterschaften Fechten – Aktive Einzel – von 1948 bis 1975, Saarlandmeisterschaften Fechten – Aktive Einzel - Neunkircher Medaillen von 1948 bis 1975, Saarlandmeisterschaften Fechten – Aktive Mannschaften – von 1948 bis 1975, Saarlandmeisterschaften Fechten – Junioren Einzel – von 1948 bis 1975, Saarlandmeisterschaften Fechten – Junioren Mannschaften – von 1948 bis 1975, Deutsche-Junioren-Mannschafts-Meisterschaften im
Säbelfechten von 1955 bis 1968 - Teil 1, Deutsche-Junioren-Mannschafts-Meisterschaften im Säbelfechten von 1955 bis 1968 - Teil 2, Deutsche-Junioren-Mannschafts-Meisterschaften im Säbelfechten von 1955 bis 1968 - Teil 3, Verabschiedung von Rudi Reitz als Präsident des Fechterbundes Saar und  Internet-Anschriften Fechtsport National.

Zusätzlich beinhaltet diese Hompage bei den Suchmaschinen z. B. Google angemeldete Homepageseiten mit unter Vorsatz erfolgten Ehrbeleidigungen und Urheberschutzverletzungen. Diese sogenannten "Schattenseiten" mit Straftatbestand erfüllenden Voraussetzungen z.B. www.rolfreitz.de/files/03_Die_Praesidenten_des_Saarlaendischen_Fechtsports_seit_1948 und www.rolf-reitz.de/files/14_Alfred-Werner_Maurer  etc. werden trotz der von dem Unterlassungsschuldner Rolf Reitz am ....abgegebenen Unterlassungserklärung wider besseres Wissen, also mit dem Vorsatz der bewußten rufschädigung, der Ehrbeleidigung und der Urheberrechtsverletzung weiter veröffentlicht. Der Unterlassungsschuldner erklärt darin am Tage der Einsicht durch den unterlassungsgläbiger seinen Vorsatz für diese Taten wie folgt: (Zitat) "Auch wenn Maurer jetzt aufgrund meiner Richtigstellungen nach und nach seine fehlerhaften Internetseiten korrigieren sollte, bleiben meine Informationen auf Daurer veröffentlicht". Damit ist durch den Autor Rolf Reitz der Straftatbestand Voratz bei der Ehrbeleidigung und der Urheberrechtsverletzung erfüllt. Die auf diesen zitierte Seiten von Rolf Reitz aufgestellten Behauptungen sind unzutreffend und die Urheberrechtsverletzung an den Bildern von Alfred Werner Maurer offenkundig. Weder dem Inhalt noch der Veröffentlichung der Fotos wurde durch die Beteiligten dem Urheber ein Konsens erteilt. Die eingetretenen Straftatbestände werden durch die Betroffenen gegenüber den im Rubrum genannten Verantwortlichen weiter verfolgt.

Man stelle sich vor, es gäbe zwar Rechtsvorschriften, die die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen staatsbürgern regeln, die bestimmen was in einem Falle "recht" ist, es gäbe aber keine Gericht, die die Macht hätten, dieses Recht festzustellen.Die folge wäredoch, dass sich mehr und mehr Menschen nicht mehr um das Recht kümmern würden, dass sie sich nehmen würden, was und wo sie wollten, und dass der Stärkere mit Gewalt über den Schwächeren ohne Rücksicht auf die Rechtslage den Sieg davon trüge. Sass die von Rolf Reitz praktizierte "Selbsthilfe" in einem geordneten Staatswesen auch dann nicht hingenommen werden kann, wenn sie einzig und allein dazu dient, tatsächliche Rechtsansprüche, was in diesem Falle des Unterlassungsschuldners Rolf Reitz bestritten ist, bedarf keiner besonderen Ausführung. Es darf nicht sein, dass der Rechtsfriede innerhalb unseres Staatwesens durch private Selbsthilfeaktionen, wie in diesem Falle durch die vorzitierten Hompageseiten des Rolf Reitz und Joachim Göddel gestört wird, bei dem der den Vorteil hat der die Rechtverletzungen in diesem Falle die Ehrbeleidigung und die Urheberrechtsverletzung widerechtlich, trotz Unterlassungserklärung, weiter praktiziert, aber das Recht nicht auf seiner Seite hat. Unsere Rechtsordnung erlaubt dem einzelnen nur noch in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen zur Selbsthilfe (Notwehr) zu greifen. Aus dem Bedürfnis, dasRecht statt durch Selbsthilfe im Wege eines geordneten Verfahrens durchzusetzen, haben sich die Gerichte und die bestimmenden Prozessordnungen entwickelt. Sinn und Zweck unserer Rechtordnung ist es in einem staatlich angeordneten bzw. geregelten Verfahren vor den Gerichten dieses Staates die Rechte  der einzelnen festzustellen, zu schützen und durchzusetzen und damit zugleich die Rechtsornungen zu schützen.*2  Wer sich in seiner  privaten Rechtsphäre, wie Rolf Reitz unzutreffend behauptet, durch einen anderen betroffen oder verletzt fühlt, darf sich nicht selbst sein Recht verschaffen. Er muss vielmehr das Gericht anrufen, das in einem förmlichen Verfahren unter Anhörung beider Seiten zu prüfen und zu entscheiden hat, ob das behauptete Recht besteht, ob die Rechtsverletzung eingetreten ist oder ob in diesem Falle Rolf Reitz  selbst im Unrecht ist. Insbesondere verbietet unser bestehendes Recht , dass der, welcher  behauptet im Recht zu sein, wie in diesem Falle, durch eigene bewußte Rechtsverletzungen, wie öffentliche Ehrbeleidigung und Urheberechtsverletzung gegenüber Dritter sich in "Selbsthilfe" sein behauptetes Recht verschafft und die Beteiligten unter Vorsatz und wider besseres Wissen schädigt. Rolf Reitz benutzt zu Unrecht dieses  Internetforum Fechtsport  für seine persönlichen Angriffe gegen Dritte. Ein solches Handeln widerspricht den Rechtsnormen und verunglimpft auch die Sportgemeinschaft und damit auch alle anderen Beteiligten.

Die Homepage http://www.rolf-reitz.de/archiv.php dokumentiert aus Sicht des Rezensionärs das Unvermögen des Verfassers Rolf Reitz  Fechtsportereignisse an der Saar objektiv darzustellen. die eingangs zitierten Seiten mit einem  öffentlichen Anspruch, gegenüber den reduzierten Erfordernissen einer privaten  Seite sind gekennzeichnet durch eine übersteigerte "Selbstdarstellung der Personen Reitz" die insbesondere und bedauerlicherweise  auch der Persönlichkeit des Rudi Reitz und anderen Personen des Fechtsport schadet. Eine Geschmacksache ist sicher auch das für eine objektive Berichterstattung nicht notwendige  in ein unerträgliches Maß gesteigerte Design einer längs überholten und teils erfundene Heraldik , die weder für eine  Dokumentation noch eine Berichterstattung notwendig ist. (Siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Heraldik, die eine weitere Erörterung zur Zweckmäßigkeit in der Berichterstattung nicht notwendig macht) Die Turniertabellen sind dadurch unübersichtlich und folglich weniger informativ. Quellenangaben  hierzu  fehlen leider überwiegend.

Die sogenannte  Kurzgeschichte über den "Neunkircher Fechtsport– von Rolf Reitz und Jürgen Kelm" wäre als Dokumentation zur Geschichte des Fechtsports in Neunkirchen dann ein wesentlicher Beitrag, wenn dieser den Mindestanforderungen einer objektiven Berichterstattung im Feuilleton entspräche und durch Quellen den referierten Inhalt nachvollziehbar belegen würde. Statt dieser notwendigen Nachweise werden mit einer falschen Urheberrechtangabe "Copyright Rolf Reitz" auch die Bilddokumente  unzutreffend und insbesondere eigennützig falsch deklariert. (Vgl. Urheberechtsgesetz)

Veröffentlicht man eine kürzere Abhandlung, wie hier im Internet, so sollte man das publizistische Selbstverständnis dieses Periodika mitbedenken und einen gewissen Feuilletonismus pflegen. Selbst wenn eine Quelle im Sinne des Urheberrechtsgesetzes lediglich in dem durch den Zweck gebotenen Umfang wiedergegeben  wird, besteht nach dem Gesetz die bindende Verpflichtung, den Urheber und -bei veröffentlichten Quellen - den Verlag zu nennen. Darüberhinaus muss jeder eigene Eingriff in den Wortlaut der Quelle kenntlich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere den Nachweis zu den Feststellungen der Gründung des Fechterbundes Saar e. V. etc.

Es wäre wünschenwert, wenn der geschätzte Mitautor Jürgen Kelm sich dieser Berichterstattung sachgerecht annimmt und diese auf das erforderliche Maß einer qualitätvollen objektiven Dokumentation berichtigt den linkigen Sprachschatz und die  Quellenangaben ergänzt bzw. berichtigt.

Die Personenwertung des Rolf Reitz (vgl. z. B. www.rolf-reitz.de/files/12_Die_Praesidenten_des_Saarlaendischen_Fechtsports_seit_1948) ist  subjektiv, noch angemessen, einfach  ein unerträglicher Fauxpas, der dem Fechtsprt und den Fechtsportpersönlichkeiten an der Saar in seiner Gesamtheit schadet und deren Reputation mindert. Rolf Reitz, der als Kritiker unter bewußter eigener Verletzung des bestehenden Rechts, auftritt und tadelt  war vom 28.12.1974 bis 26.03.1976  als Kampfrichtetobmannassistent kein Vorstandsmitglied. Als Kampfrichterobmann war er vom 26.03.1976 bis zum Ausscheiden seines Vaters Rudi Reitz als Präsident am 26.03.1988 als Kampfrichterobmann im Vorstand des Fechterbundes Saar e. V. vertreten.*1

HINWEIS ZU ROLF REITZ:

*1 Walter Zimmer: 30 Jahre Fechterbund Saar  im Deutschen Fechterbund Saar e. V. Saarbrücken Festschrift 25.10.1986, ohne Seitenangabe. Dort ist Rolf Reitz bis zu diesem Tage als Kampfrichterobmann in der Liste der Vorstandsmitglieder vom 26.03.1976 bis 25.10.1976 nachgewiesen. Da der amtierende Vorstand des Fechterbundes Saar in der Amtszeit des Präsidenten Rudi Reitz einmal zurückgetreten war war die Amtszeit dieses Vorstandes ausweislich des Protokolls unterbrochen, was dann 1988 auch ursächlich war für den Rücktritt von Rudi Reitz und die Übernahme des Präsidentenamtes durch Walter Zimmer. Es gibt biher im Archiv des Landessportverbandes und des Fachverbandes FBS e. V.  keine Urkunden die als Quellen geeignet sind die "Gründerväter des Fechterbundes Saar" namentlich zu benennen. Sollte dies der Fall sein möge Rolf Reitz diese für den Fechtsport an der Saar wesentlichen Dokumente aufzeigen. Aus der Sicht des Verfassers ist dieser Verdienst mit allen Personen des Fechterbundes Saar verbunden deren Lebensinhalte zu dieser Zeit die Verbundenheit mit dem saarländischen Fechtsport war und die in der Nachkriegszeit die Zivilcourage besaßen sich für den Erhalt des Fechtsports einzusetzen. Dieser Verdienst ist sicher dem ersten Präsidenten des Fechterbundes Saar Toni Rehlinger (Amtszeit vom  06.04.1948 bis 23.01.1949) , einem sehr geschätzten Vereinskollegen, und seinen damaligen Mitstreitern zuzurechnen.

*2 Definition nach Lent, Zivilprozeßrecht

Diese Rezesion kann daher diese Homepage, als Forum des Fechtssports an der Saar,  nicht empfehlen.

Alfred Werner Maurer

 

 


 


 

 
 
 

Nach oben

Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.