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 AKTUELLER STAND 14.08.2012: ROLF REITZ NEUNKIRCHEN - I wegen Ehrbeleidigung  und Urheberrechtsverletzung I

Gegenstand gerichtlicher Unterlassungsklagen gegen Rolf Reitz (Unterlassungsschuldner) der Unterlassungsgläubiger

ZITAT:

 


"c/o Associates ......................

 

...........................................................

83380 Roquebrune sur Argens
- FRANKREICH -


 

 

Nachstehende Unterlassungserklärung vom 19.04.2012 habe ich am 20.04.2012 beim Postamt Neunkirchen (per Einschreiben mit Rückschein) aufgegeben.

 


 

Betreff:

Ihr Schreiben vom 10.04.2012 

 

 

 

Neunkirchen, den 19.04.2012

Sehr geehrte .........................,

hiermit gebe ichohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht, aber dennoch rechtsverbindlichnachfolgende vorbeugende Unterlassungserklärung ab:

Ich, der Unterzeichner, Herr Rolf Reitz, Fasanenweg 7, 66538 Neunkirchen

- im Folgenden „Unterlassungsschuldner“ -

verpflichte mich hiermit gegenüber

der Maurer-Associates,

30, Avenue de l’Aramon, 83380 Roquebrune sur Argens, Frankreich,

- im Folgenden „Unterlassungsgläubiger“ -

es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, die von dem Unterlassungsgläubiger angemessen festzusetzen und im Streitfall über die Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist,

es zu unterlassen,

ohne Zustimmung des Unterlassungsgläubigers das Lichtbild

 

für die Verwendung als Bild oder sonst für Internetseiten ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu verwenden und auch sonst ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


 

gez. Rolf Reitz


 

(siehe Anlage) "

 12

Zitatende


Hinweis:  Obwohl der Unterlassungsschuldner Rolf Reitz diese vorgenannte Erklärung angeblich abgegeben haben soll ist der Tatbestand der Ehrbeleidigung und der Urheberrechtsverletzung weiter uneingeschränkt durch seine Veröffentlichungen gegeben und somit die Folge von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten gegen den Schuldner Rolf Reitz Neunkirchen, denn es ist diesem Schuldner von den Gläubigern untersagt das urheberechtlich geschützte Bild mit oder ohne Urheberechtsangabe zu veröffentlichen und die verleumderischen Ehrbeleidigungen öffentlich zu behaupten. Stand 05.06.2012.


 

 Tatbestand Rolf Reitz am 14.08.2012 18:34 Uhr : Der Unterlassungsschuldner Rolf Reitz hat trotz dieser vorstehend veröffentlichten Erklärung seine Seite nicht geändert, so dass die Straftatbestände weiter zu Recht bestehen und  auch die geltend gemachten Schadenersatzansprüche des Unterlassungsgläubigers Alfred Werner Maurer etc. gegen den Unterlassungsschuldner Rolf Reitz stetig anwachsen. Auch die Verjährung der Straftaten und der zivilrechtlichen Forderungen gge Rolf Reitz tritt damit nicht ein, denn es gilt der Tag des Bestehens der Veröffentlichung, also z. B. der 14.08.2012. Der Unterlassungsschuldner Rolf Reitz hat nur zum Schein auf seiner Hompage eine berichtigte seite zusätzlich veröffentlicht und diese nachträglich auch noch mit falschem (rückdatierten) Datum und folgenden Änderungen (zusatz: "seit 1948" versehen:

http://www.rolf-reitz.de/files/03_Die_Praesidenten_des_Saarlaendischen_Fechtsports_seit_1948.pdf

Zusätzlich veröffentlicht Rolf Reitz (Unterlassungsschuldner)  auf seiner Homepage nach wie vor weiter die Seite mit den gerügten Urheberrechtsverletzungen, Verleumdungen und ehrrührigen Angriffen und falschen Behauptungen gegen den Unterlassungsgläubiger Alfred Werner Maurer etc. unverändert und meldet  diese Straftatbestände erfüllende Seite bei Google zusätzlich an, so dass diese weiter im Internet unverändert verbleibt. Die den Unterlassungsschuldner Rolf Reitz als gegen seine Erklärungnach wie vor Handelnden Schuldner ausweisende Seite ist wie folgt in seiner Homepage nach wie vor veröffentlicht:

http://www.rolf-reitz.de/files/03 Die_Praesidenten_des_Saarlaendischen_Fechtsports.pdf

Gleiches gilt für die folgenden weiteren Seiten der Hompage Rolf Reitz, welcher mit Vorsatz das Internet für seine Verleumdungen, Unwahrheiten, ehrrührigen Angriffe und zahlreichen Urheberrechtsverletzungen gegenüber dem Unterlassungsgläubiger weiter nutzt und diese Vergehen sogar in seiner Hompage versucht wider besseres Wissen zu rechtfertigen.

http://www.rolf-reitz.de/files/14_Alfred-Werner_Maurer.pdf

Diese vom Unterlassungsschuldner Rolf Reitz, trotz seiner o. g. von ihm rechtsverpflichtend unterzeichnetenUnterlassungserklärung, weiter veröffentlichte Seite bestätigt, dass die Anzeigen und die Erhebung zivilrechtlicher Klagen Seitens der Unterlassungsgläubiger  in vollem Umfange zu Recht bestehen. Diese weitere  Veröffentlichung verdeutlicht aber nicht nur die Straftatbestände, sondern insbesondere auch den daran erkennbaren Vorsatz der bewußten Schädigungsabsicht in Kenntnis der Straftatbestände. Daraus folgen die von den Klägern geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen Rolf Reitz und die Strafanzeigen. Diese vom Unterlassungsschuldner Rolf Reitz, trotz seiner o. g. von ihm rechtsverpflichtend unterzeichnetenUnterlassungserklärung, weiter veröffentlichte Seite bestätigt, dass die Anzeigen und die Erhebung zivilrechtlicher Klagen Seitens der Unterlassungsgläubiger  in vollem Umfange zu Recht bestehen.

Die weitere  Veröffentlichung

http://www.rolf-reitz.de/files/14_Alfred-Werner_Maurer.pdf

 verdeutlicht aber nicht nur die Straftatbestände, sondern insbesondere auch den daran erkennbaren Vorsatz der bewußten Schädigungsabsicht in Kenntnis der Straftatbestände. Daraus folgen die von den Klägern geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen Rolf Reitz und die Strafanzeigen. Rolf Reitz benutzt seine Homepage nicht nur um in Selbstherrlichkeit "seine vermeintlichen bzw. die seines Vaters" verdienste für den saarländischen Fechtsport  im unerträglichen Maße immer wieder zu bekunden sondern wie die vorzitierten Dokumentenbeispiele beweisen unter Einbeziehung von Urheberrechtsverletzungen, ehrrührigen Angriffen und Verleumdungen.  Rolf Reitz benutzt seine Homepage nicht nur um in Selbstherrlichkeit "seine vermeintlichen bzw. die seines Vaters" Verdienste, letztere sind unbestritten, für den saarländischen Fechtsport  im unerträglichen Maße immer wieder zu bekunden, sondern insbesondere, wie die vorzitierten Dokumentenbeispiele beweisen unter Einbeziehung von Urheberrechtsverletzungen, ehrrührigen Angriffen und Verleumdungen andere zu diffamieren. Siehe hierzu  Rezension Hompage Rolf Reitz: http://archivalien-fechtsport-saar.npage.eu/news-i-repliken-i-ergaenzungen/rezension-hompage-rolf-reitz.html

 

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